Berufshaftpflicht für Versicherungsvermittler

Gesetzlich vorgeschrieben – bei DUAL professionell umgesetzt

Versicherungsvermittler tragen eine große Verantwortung: Jede Empfehlung, jedes Gespräch und jede Produktauswahl können weitreichende finanzielle Folgen für den Kunden haben – und damit auch für den Vermittler selbst.

Die rechtlichen Anforderungen an die Branche haben sich in den vergangenen Jahren mehrfach verschärft. Dies begann im Jahre 2007 mit der Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie in deutsches Recht (§34d GewO), ging weiter durch die Herauslösung der Kapitalanlagevermittlung gemäß §34c GewO und Festschreibung in einen neuen §34f GewO im Jahre 2013 und wurde fortgesetzt durch Schaffung eines neuen §34i GewO für die Immobiliar-Verbraucherdarlehensvermittlung im Jahre 2016.

Ein Beratungsfehler kann heute viele Formen annehmen: fehlende Risikoaufklärung, ungeeignete Produktempfehlungen, Verstöße gegen Dokumentationspflichten oder schlicht organisatorische Versäumnisse. Die Folgen reichen bis zu existenzbedrohenden Schadenersatzforderungen.

Versicherungsvermittler brauchen nicht nur „irgendeine Pflichtversicherung“, sondern einen Partner, der die Regulierung kennt, juristisch mitdenkt und im Ernstfall schützt. Mit DUAL erhalten Sie hochwertigen Berufshaftpflichtschutz – getragen von renommierten und soliden Versicherungsgesellschaften.

Ohne Berufshaftpflichtversicherung keine Zulassung – und kein rechtssicheres Arbeiten.

Für wen ist die DUAL-Berufshaftpflicht für Versicherungsvermittler entwickelt?

Unsere Lösungen richten sich insbesondere an:

  • Einfirmen-Versicherungsvertreter – meist über Gruppenverträge in Zusammenarbeit mit Interessenverbänden („Hausvereine“)
  • Mehrfachvertreter und Versicherungsmakler – individuell abgestimmte Deckungen
  • Vertretervereinigungen und Verbände – auch als juristische Person im Rahmen von Kombiprodukten (z.B. VH/D&O/BHV)

Häufig gestellte Fragen zur Berufshaftpflichtversicherung für Versicherungsvermittler von DUAL

Die Berufshaftpflichtversicherung von DUAL bietet Schutz bei beruflichen Fehlern und Pflichtverletzungen, die zu Vermögensschäden führen können. Im Versicherungsumfang enthalten sind:

  • Die Prüfung der Haftungsfrage durch erfahrene Juristen
  • Die Zahlung berechtigter Schadenersatzansprüche im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme
  • Die Abwehr unberechtigter Forderungen, auch vor Gericht

Unsere Lösungen sind individuell skalierbar – je nach Tätigkeitsprofil, Risikoumfang und gewünschter Versicherungssumme.

·       bis zu 20 Mio. EUR

  • Schnelle Entscheidungen durch schlanke Prozesse und juristisch geschulte Underwriter
  • Exzellenter Versicherungsschutz, der in Umfang und Tiefe vergleichbar ist mit Lösungen, die sonst nur Großkanzleien vorbehalten sind
  • Professionelle Schadenbearbeitungdurch eigene Juristen mit Expertise im Haftungs- und Insolvenzrecht
  • Unsere Partner sindstarke Versicherungsgesellschaften mit hoher Bonität

Für eine risikogerechte Einschätzung benötigen wir einige grundlegende Informationen – der Aufwand bleibt dennoch überschaubar.

  • Informationen zur bestehenden oder früheren Deckung
  • Schadenverlauf der letzten fünf Jahre
  • Bei komplexen Risiken ggf. ergänzende Unterlagen (z.B. Verträge, Leistungsbeschreibungen)

Ihre Ansprechpartner

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Christian Boldt

Senior Underwriter
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Katarzyna Rolbiecki

Senior Underwriter

Wie können wir Ihnen helfen

Für allgemeine Anfragen kontaktieren Sie uns bitte unter +49 (0)221 16 80 26 0 oder füllen Sie das untenstehende Formular aus und wir melden uns bei Ihnen.